Ein Fake-Nacktbild meines Kindes kursiert
KI-generierte Nacktbilder Minderjähriger sind in Deutschland strafbar (§ 184b StGB). Das Wichtigste in den ersten Stunden: die betroffene Person schützen, Beweise sichern, richtige Stellen einschalten.
In den nächsten 15 Minuten
- Ruhig bleiben und dem Kind vermitteln: ‚Es ist nicht deine Schuld. Wir regeln das gemeinsam.‘
- Bild NICHT selbst speichern oder weiterschicken (macht sich sonst strafbar). Screenshot lassen von einer volljährigen Person, die anzeigen wird.
- Alle Kanäle, auf denen das Bild auftaucht, notieren (Chat-Name, App, Zeitpunkt).
Heute noch
- Klassen- bzw. Schulleitung informieren (bei Verbreitung in der Schule).
- Strafanzeige bei der Polizei erstatten — persönlich auf der Wache oder online (Onlinewache Bayern).
- Meldung an jugendschutz.net zur Löschanfrage bei der Plattform.
Diese Woche
- Psychologische Unterstützung organisieren (Kinder- und Jugendpsychiatrie, Nummer gegen Kummer).
- Klasse pädagogisch nachbereiten (falls dort verbreitet) — Deepfake-Aufklärung, ‚melden statt lachen‘.
- Präventionsplan mit Schule vereinbaren.
Notruf & Beratung
Rechtsgrundlagen
- StGB § 184b
- StGB § 201a
- KunstUrhG § 22, 33
Orientierung, keine Rechtsberatung. Im Zweifel Polizei (110), Beratungsdienste oder eine:n Anwalt:in einbeziehen.