Deepfake · Sek I (5–10) · Hohe Priorität
KI-generiertes Nacktbild einer 14-Jährigen kursiert in der Klasse
Ein Mitschüler generiert mit einer frei zugänglichen App ein Fake-Nacktbild einer Mitschülerin und teilt es im Klassenchat. Innerhalb von 4 Stunden ist das Bild in drei Klassen bekannt.
Chronologie
- Tag 0, 14:30Bild wird im Klassenchat gepostet. Reaktionen: Lachen, Kopfschütteln, Weitergabe.
- Tag 0, 18:00Betroffene erfährt es per Screenshot einer Freundin. Bricht zusammen.
- Tag 0, 21:00Eltern rufen die Klassenleitung an. Klassenleitung informiert Schulleitung noch am Abend.
- Tag 1, 07:30Schulleitung, Beratungslehrkraft und Klassenleitung stimmen Vorgehen ab, bevor die Klasse eintrifft.
- Tag 1, 08:00Betroffene wird in einem geschützten Raum betreut, Fehlen entschuldigt, Kontakt zur Kinder- und Jugendpsychiatrie hergestellt.
- Tag 1, 10:00Klasse bekommt Ansage: Bild sofort löschen, Weitergabe ist strafbar. Sicherstellung der Handys wird angedroht.
- Tag 1, 15:00Strafanzeige der Eltern bei der Polizei. Meldung an jugendschutz.net.
- Tag 3Verursacher und drei Weiterverbreiter werden identifiziert; Verweise nach Art. 86 BayEUG.
Richtig gemacht
- ✓ Schulleitung sofort informiert — nicht bis zum nächsten Werktag gewartet.
- ✓ Betroffene noch am selben Abend an professionelle Hilfe angebunden.
- ✓ Klare, geeinte Kommunikation gegenüber der Klasse am nächsten Morgen.
- ✓ Bild nicht selbst gespeichert, sondern Eltern zur Beweissicherung angeleitet.
Was besser gewesen wäre
- ✗ Erste Mitschüler:innen haben das Bild weitergeleitet, statt zu melden — Peer-Kultur war nicht auf ‚melden statt lachen‘ trainiert.
- ✗ Verursacher hatte kein Bewusstsein für Strafbarkeit — Präventionsarbeit fehlte.
Rechtliche Einordnung
- StGB § 184b — Herstellen und Verbreiten kinderpornografischer Schriften — auch bei KI-Generierung erfüllt, wenn eine reale Minderjährige erkennbar bleibt.
- StGB § 201a Abs. 3 — Bloßstellung durch Bildaufnahme (auch simuliert) mit Persönlichkeitsverletzung.
- KunstUrhG § 33 — Verbreitung fremder Bildnisse ohne Einwilligung.
- BayEUG Art. 86 — Ordnungsmaßnahmen bis Verweis / Entlassung.
Meldeweg
- Klassenleitung → Schulleitung (sofort, auch außerhalb Dienstzeit)
- Schulleitung → Erziehungsberechtigte der Betroffenen
- Erziehungsberechtigte → Polizei (Strafanzeige)
- Schule → jugendschutz.net (Löschanfrage)
Prävention: was wir daraus lernen
- Aufklärung zu Deepfake-Strafbarkeit in jeder Klasse ab Klasse 7 (Bausteine: Mission Deepfake Defense).
- ‚Melden statt weiterleiten‘ als klare Verhaltensregel für Klassenchats.
- Krisenplan (SOS-Leitfaden) in jeder Klassenmappe griffbereit.
Quellen