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Sextortion · Sek I (5–10) · Hohe Priorität

Sextortion: Ein 14-Jähriger wird nach Bildtausch erpresst

Ein Junge lernt auf Instagram eine ‚Gleichaltrige‘ kennen, tauscht intime Bilder — kurz darauf beginnt die Erpressung: 300 € oder das Bild geht an alle Kontakte.

Chronologie

  1. Woche 1
    Erstkontakt über Instagram, schneller Wechsel auf Snapchat.
  2. Woche 2
    Nach 6 Tagen Bildtausch. 30 Minuten später kommt die Zahlungsaufforderung.
  3. Tag 0
    Junge zahlt 100 € Guthabenkarte, Erpressung geht weiter.
  4. Tag 2
    Junge vertraut sich einer Vertrauenslehrkraft an. Sie handelt sofort: Kein Vorwurf, Eltern anrufen, gemeinsam zur Polizei.
  5. Tag 2, 18:00
    Anzeige bei Polizei, IT-Forensik der Polizei sichert Kommunikationsverlauf.
  6. Tag 3
    Beratung durch Nummer gegen Kummer, psychologische Nachsorge organisiert.
Richtig gemacht
  • Vertrauenslehrkraft hat nicht moralisiert, sondern sofort geholfen.
  • Keine Zahlung wurde nachgeschoben — Erpressungen enden nicht nach Zahlung.
  • Polizei wurde eingeschaltet, statt selbst zu recherchieren.
Was besser gewesen wäre
  • Junge hatte keine Ansprechperson, mit der er schamfrei sprechen konnte — 48 h Zeitverlust.
  • Erste Reaktion des Freundeskreises war ‚selbst schuld‘ — verstärkt Scham.
Rechtliche Einordnung
  • StGB § 253Erpressung — auch bei geringen Beträgen erfüllt.
  • StGB § 184bWenn intimes Bild einer Minderjährigen entstanden ist.
  • StGB § 176bCybergrooming — Anbahnung sexueller Handlungen.
Meldeweg
  1. Vertrauenslehrkraft → Eltern
  2. Eltern (gemeinsam mit Jugendlichem) → Polizei
  3. Meldung an Plattform (Instagram/Snapchat) zur Beweissicherung
  4. Optional: HateAid oder Weißer Ring

Prävention: was wir daraus lernen

  • Klare Botschaft in jeder Klasse: ‚Zahlst du einmal, zahlst du immer.‘
  • Vertrauenspersonen-Schild an jeder Klassenzimmertür (‚Ich höre zu, ohne zu urteilen‘).
  • Präventionsstunde zu Bildtausch (fake vs. echt) mit klaren Grenzen.
Quellen
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