Sextortion · Sek I (5–10) · Hohe Priorität
Sextortion: Ein 14-Jähriger wird nach Bildtausch erpresst
Ein Junge lernt auf Instagram eine ‚Gleichaltrige‘ kennen, tauscht intime Bilder — kurz darauf beginnt die Erpressung: 300 € oder das Bild geht an alle Kontakte.
Chronologie
- Woche 1Erstkontakt über Instagram, schneller Wechsel auf Snapchat.
- Woche 2Nach 6 Tagen Bildtausch. 30 Minuten später kommt die Zahlungsaufforderung.
- Tag 0Junge zahlt 100 € Guthabenkarte, Erpressung geht weiter.
- Tag 2Junge vertraut sich einer Vertrauenslehrkraft an. Sie handelt sofort: Kein Vorwurf, Eltern anrufen, gemeinsam zur Polizei.
- Tag 2, 18:00Anzeige bei Polizei, IT-Forensik der Polizei sichert Kommunikationsverlauf.
- Tag 3Beratung durch Nummer gegen Kummer, psychologische Nachsorge organisiert.
Richtig gemacht
- ✓ Vertrauenslehrkraft hat nicht moralisiert, sondern sofort geholfen.
- ✓ Keine Zahlung wurde nachgeschoben — Erpressungen enden nicht nach Zahlung.
- ✓ Polizei wurde eingeschaltet, statt selbst zu recherchieren.
Was besser gewesen wäre
- ✗ Junge hatte keine Ansprechperson, mit der er schamfrei sprechen konnte — 48 h Zeitverlust.
- ✗ Erste Reaktion des Freundeskreises war ‚selbst schuld‘ — verstärkt Scham.
Rechtliche Einordnung
- StGB § 253 — Erpressung — auch bei geringen Beträgen erfüllt.
- StGB § 184b — Wenn intimes Bild einer Minderjährigen entstanden ist.
- StGB § 176b — Cybergrooming — Anbahnung sexueller Handlungen.
Meldeweg
- Vertrauenslehrkraft → Eltern
- Eltern (gemeinsam mit Jugendlichem) → Polizei
- Meldung an Plattform (Instagram/Snapchat) zur Beweissicherung
- Optional: HateAid oder Weißer Ring
Prävention: was wir daraus lernen
- Klare Botschaft in jeder Klasse: ‚Zahlst du einmal, zahlst du immer.‘
- Vertrauenspersonen-Schild an jeder Klassenzimmertür (‚Ich höre zu, ohne zu urteilen‘).
- Präventionsstunde zu Bildtausch (fake vs. echt) mit klaren Grenzen.
Quellen