Account-Missbrauch · Sek I (5–10) · Mittlere Priorität
Gehacktes mebis-Konto: Eine 7. Klasse sieht plötzlich falsche Noten
Ein Schüler prahlt, er habe das mebis-Passwort seiner Lehrerin. Am nächsten Tag stehen bei 8 Mitschüler:innen ‚6er‘ im Notenbuch.
Chronologie
- Tag 0Schüler kommt an das Passwort (steht auf Post-it am Monitor der Lehrerin).
- Tag 1Falsche Einträge im Notenbuch. Eltern melden sich empört bei der Schulleitung.
- Tag 1, 16:00Systembetreuung sperrt Konto, setzt Passwort zurück, sichert Log-Daten.
- Tag 2Klassenleitung stellt anhand IP-Log fest, dass Zugriff aus dem Schülernetz erfolgte.
- Tag 3Schüler gibt zu, Ordnungsmaßnahme + Meldung an Datenschutzbeauftragte.
Richtig gemacht
- ✓ Systembetreuung schnell aktiviert — Beweise gesichert.
- ✓ DSGVO-Meldung erfolgt, statt vertuscht zu werden.
Was besser gewesen wäre
- ✗ Passwort war auf Post-it sichtbar — organisatorischer Fehler der Lehrkraft.
- ✗ Kein 2FA für mebis-Konten aktiviert — dringend nachzuholen.
Rechtliche Einordnung
- StGB § 202a — Ausspähen von Daten.
- StGB § 269 — Fälschung beweiserheblicher Daten.
- DSGVO Art. 33 — Meldepflicht Datenschutzvorfall — 72h an Aufsichtsbehörde.
- BayEUG Art. 86 — Ordnungsmaßnahmen.
Meldeweg
- Klassenleitung → Schulleitung
- Schulleitung → Systembetreuung
- Schule → Datenschutzbeauftragte → Aufsichtsbehörde (bei Meldepflicht)
Prävention: was wir daraus lernen
- Verpflichtende Passwort-Hygiene-Fortbildung für alle Lehrkräfte.
- 2FA für dienstliche Konten aktivieren (mebis unterstützt).
- Klassenregel: ‚Auch das Ausprobieren eines Passworts ist bereits strafbar‘.
Quellen