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Account-Missbrauch · Sek I (5–10) · Mittlere Priorität

Gehacktes mebis-Konto: Eine 7. Klasse sieht plötzlich falsche Noten

Ein Schüler prahlt, er habe das mebis-Passwort seiner Lehrerin. Am nächsten Tag stehen bei 8 Mitschüler:innen ‚6er‘ im Notenbuch.

Chronologie

  1. Tag 0
    Schüler kommt an das Passwort (steht auf Post-it am Monitor der Lehrerin).
  2. Tag 1
    Falsche Einträge im Notenbuch. Eltern melden sich empört bei der Schulleitung.
  3. Tag 1, 16:00
    Systembetreuung sperrt Konto, setzt Passwort zurück, sichert Log-Daten.
  4. Tag 2
    Klassenleitung stellt anhand IP-Log fest, dass Zugriff aus dem Schülernetz erfolgte.
  5. Tag 3
    Schüler gibt zu, Ordnungsmaßnahme + Meldung an Datenschutzbeauftragte.
Richtig gemacht
  • Systembetreuung schnell aktiviert — Beweise gesichert.
  • DSGVO-Meldung erfolgt, statt vertuscht zu werden.
Was besser gewesen wäre
  • Passwort war auf Post-it sichtbar — organisatorischer Fehler der Lehrkraft.
  • Kein 2FA für mebis-Konten aktiviert — dringend nachzuholen.
Rechtliche Einordnung
  • StGB § 202aAusspähen von Daten.
  • StGB § 269Fälschung beweiserheblicher Daten.
  • DSGVO Art. 33Meldepflicht Datenschutzvorfall — 72h an Aufsichtsbehörde.
  • BayEUG Art. 86Ordnungsmaßnahmen.
Meldeweg
  1. Klassenleitung → Schulleitung
  2. Schulleitung → Systembetreuung
  3. Schule → Datenschutzbeauftragte → Aufsichtsbehörde (bei Meldepflicht)

Prävention: was wir daraus lernen

  • Verpflichtende Passwort-Hygiene-Fortbildung für alle Lehrkräfte.
  • 2FA für dienstliche Konten aktivieren (mebis unterstützt).
  • Klassenregel: ‚Auch das Ausprobieren eines Passworts ist bereits strafbar‘.
Quellen
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